Jugendschutz

Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen.

Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.

Soweit wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, eine Alterskontrolle vorzunehmen, weisen wir den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die Lieferung nur an Personen zu übergeben, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen.

Maßvoll genießen

Die meisten Verbraucher gehen verantwortungsvoll mit alkoholhaltigen Getränken um, dennoch sind alkoholhaltige Getränke keine normalen Nahrungsmittel. Innerhalb bestimmter Grenzen und Bedingungen ist der Konsum gesundheitsverträglich, bei Überschreitung abhängig vom Geschlecht und Lebensalter hingegen steigen die Risiken gesundheitlicher Schädigungen. Bitte genießen Sie alkoholhaltige Getränke daher stets maßvoll und bewahren Sie diese grundsätzlich unzugänglich für Kinder auf.